Ist die Schmerzstörung willentlich überwindbar? Gutachtern muss diese Frage gestellt werden.
Zusammenfassung
Betreffend die Diagnose anhaltende somatoforme Schmerzstörung hielt es das Bundesgericht in einem neuen Entscheid für unverzichtbar für die IV-Stelle, dem von ihr selbst beauftragten Gutachter explizit folgende Fragen zu stellen:
- Ist es der versicherten Person möglich, ihre Beschwerden willentlich zu überwinden und dadurch eine höhere Arbeitsfähigkeit zu erzielen?
- Falls nicht, warum nicht?
- Falls ja, warum?
Diese Fragen müssen somit bei allen eventuell willentlich überwindbaren Störungen gestellt bzw. beantwortet werden, so auch bei Fibromyalgie, psychogenen Schmerzen, Depression etc.